Impressum
Eine Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV für Webseiten gibt es bereits seit einigen Jahren. Sie dient in erster Linie dem Verbraucherschutz, aber auch Mitbewerbern, die sich über den Inhaber einer Website informieren bzw. gerichtlich gegen diesen vorgehen wollen.
Es sind der Name und die Postanschrift (nicht Postfach) anzugeben; gemeint sind der Vor- und Nachname oder bei einer juristischen Person der Firmenname sowie die Vertretungsberechtigten der Firma, also etwa Vorstand oder Geschäftsführer.
Es sind der Name und die Postanschrift (nicht Postfach) anzugeben; gemeint sind der Vor- und Nachname oder bei einer juristischen Person der Firmenname sowie die Vertretungsberechtigten der Firma, also etwa Vorstand oder Geschäftsführer.